- Die Benutzung der Sportstätte des Trendsportzentrum ist auf eigene Gefahr
- für die Benutzung der Anlage benötigt jeder eine Genehmigung von SKN
- die Skirollerbahn unterliegt keiner regelmäßigen Reinigung
- Skirollerfahrer haben Vorrang
- vorgesehene Fahrtrichtung ist strikt einzuhalten