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Nutzungsordnung

  • Die Benutzung der Sportstätte des Trendsportzentrum ist auf eigene Gefahr
  • für die Benutzung der Anlage benötigt jeder eine Genehmigung von SKN
  • die Skirollerbahn unterliegt keiner regelmäßigen Reinigung
  • Skirollerfahrer haben Vorrang
  • vorgesehene Fahrtrichtung ist strikt einzuhalten